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Transparenz bei Konsumenten-Scores?

Verfasst von tzs am 30. Juli 2008 - 15:53.

Bundesregierung will Konsumenten-Bewertung einsehbar machen

Überwachte und ausgewertete Bürger sollen künftig erfahren dürfen, wie sie von Auskunftsdateien bewertet werden. Der aktuelle Gesetz-Entwurf fördert zwar Transparenz, verbessert die Situation der Ausspionierten praktisch aber kaum.
Bisher – und auch weiterhin – sammeln privatwirtschaftliche Unternehmen wie etwa die Schufa Daten über alle potentiellen Konsumenten. Daraus entwickeln sie einen Score, der besagen soll, wie finanzstark und konsumfreudig der jeweilige Bürger ist. Andere Unternehmen richten sich nach diesen Scores, etwa wenn sie Kredite vergeben, (Funk-)Telefonverträge abschließen. Auch Arbeitgeber können sich auf diese Weise über die finanzielle Situation der Bewerber informieren, denkbar ist auch, dass sich Krankenkassen und Lebensversicherungen über ihre Kunden informieren. Dabei sind diese Scores oft genug unzutreffend: So verwenden die Auskunftdateien oft genug generische Daten wie etwa Wohnumfeld, Alter, Beruf oder übernehmen auch unhinterfragt falsche Informationen*.
Die Betroffenen haben in aller Regel keine Chance sich gegen ihre Beurteilung zu wehren, da sie sie nicht zu Gesicht bekommen. Normalerweise erfahren sie nicht einmal, auf welcher Basis entschieden wurde, dass ihnen keine oder nur teurere Kredite angeboten wurden. Zu den Datenverkäufern gehören offenbar auch Ämter, wie das Bundeskraftfahramt bzw. Landeseinwohnerämter (bzgl. Fahrzeugzulassung).

Das Ausspionieren will die deutsche Bundesregierung zwar nicht einschränkenaber sie will die Rechte der Ausspionierten stärken, wenn auch nur geringfügig: Jeder Bürger soll nun Einblick in seinen Score fordern können, einschließlich der Erklärung, welche Informationen über ihn wie bewertet wurden. Wenn Schätzwerte in den Scorewert einfließen (z.B.: Wohnumfeld und daraus abgeleitetes Konsumverhalten), müssen diese als solche künftig gekennzeichnet sein. Auch das jeweilige Erhebungsdatum von Daten/Informationen muss anbgegeben werden. Dies fordert ein Kabinettsentwurf, der auf dem Weg durch die Kommissionen und das Parlament sicher noch Änderungen erlebt.

Von transparenter Überwachung sind wir damit noch weit entfernt: Weiterhin können staatliche und private Einrichtungen – von Kraftfahrtamt bis zum Internet-Händler – Daten über alle Menschen sammeln, ungeniert verkaufen und auswerten lassen. Rechtliche Handhabe der Kunden gegen den Datenmissbrauch ist nur rudimentär vorhanden, kaum konkret geregelt. Vergleichsweise schwach fällt die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten Schaar aus, der die Gesetzesnouvelle als "zu zaghaft" bezeichnet, sie aber grundsätzlich lobt.

Tatsächlich ist der Kabinettsentwurf ein Rückschritt: Er ist in seinen Forderungen unklarer als ein Referenten-Entwurf vom Juni 2008. Danach würde es mit dem neuen Beschluss schwieriger für Verbraucher, ihr Recht auf Einblick in die Score-Werte und deren Basisdaten zu erhalten. Zugleich werden in diesem Zuge bisher strittige Datensammel-Verfahren zulässig, etwa die Erfassung sozialer Profile von Wohngegenden.

Links:

Siehe unten, wie die Schufa ihre Dienste als Konsumenten-Beobachter umwirbt.

AnhangGröße
3072008KabinetBeschlussScores.pdf380.59 KB
3072008_KabinetEntwurf_BDSG_Aenderung.pdf130.49 KB
20080907_Schufa.de_Angebote.pdf72.81 KB

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